

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir Alle wollen weder blockieren noch Unmut in der Gemeinde. Aber wir wollen verhindern, dass sich unsere Gemeinde Ihre Zukunft verbaut. Der Bürgerentscheid ist die Möglichkeit, selbst über die Zukunft unserer Gemeinde mitzuentscheiden.
Wir sind überwältigt, von all Euren positiven Nachrichten, Berichten und Gesprächen!
Danke für All diese Zusprachen!
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens: Jochen Bührer - Max Hessemann - Walter Ohnemus
Argumente gegen das Krematorium
Ein Krematorium passt nicht ins Gewerbegebiet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstellt. Mit dem Leitbild eines Gewerbegebietes ist das nicht vereinbar. Denn das ist eben nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt.
Das Sondergebiet verursacht neuen Rechtsstreit.​
Die Ausweisung eines Sondergebiets für das Krematorium bringt rechtliche Risiken für die Gemeinde mit sich. Denn sie befreit die Verwaltung in keiner Weise von ihrer Pflicht, im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die durch das Nebeneinander von Krematorium und Gewerbe ausgelösten Nutzungskonflikte zu lösen.
Wir brauchen kein weiteres Krematorium.
Da in Lahr bereits ein Krematorium genehmigt wurde, fehlt jeder nachvollziehbare Nachweis, warum in der Nähe von nur 14 Kilometern ein weiteres Krematorium wirtschaftlich und städtebaulich erforderlich sein soll. Andere Gemeinden haben sich aus guten Gründen gegen das Krematorium entschieden.
Der Tod ist kein Standortvorteil.
Ein Krematorium in der Nachbarschaft wird sich negativ auf die Immobilienwerte auswirken. Das betrifft jeden Haus- und Grundbesitzer. Außerdem ist fraglich, ob zukünftige Investoren bereit sein werden, ihr Gewerbe in unmittelbarer Nähe zu einem Krematorium anzusiedeln.
Die Einnahmen sind spekulativ.
Die Gemeinde stellt das Krematorium als gute Einnahmequelle dar. Aber Verwaltungsgebühren sind noch keine Rendite. Ein so sensibles und konfliktträchtiges Vorhaben darf nicht mit unsicheren Verwaltungsgebühren schöngerechnet werden. Zumal tatsächliche Auslastung und damit die wirtschaftliche Grundlage des Projekts fraglich ist.
Risiko für Luft- und Lebensqualität.
Unabhängige Untersuchungen des Umweltbundesamtes und der TU Dresden zeigen, dass selbst bei modernster Technik ein Risiko für unsichtbare Luftverunreinigungen durch Quecksilber und Feinstaub besteht. Diese Risiken dürfen nicht verharmlost werden, die Sorgen der Anwohner sind ernst zu nehmen.
Stimmen der Bürger
Kein Bedarf und trotzdem verschwendet man hier Flächen und Ressourcen, und dann laufen alle anderen Krematorien ohne volle Auslastung. Das ist alles andere als Nachhaltig!
"Ein Krematorium kommt nicht ohne Schadstoffe! Es ist nicht umsonst eine immissionsschutzrechtliche Anlage! Auch die modernste Technik hält nicht alles zurück. Dazu kommen potentielle Störfälle, Stromausfall... Aber wenn ich Ofen verkaufen würde, würde ich auch nichts anderes sagen"
Aktueller Status und Chronologie
26.07.2026
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Bürgerentscheid - Stimmen Sie Bitte für "JA" zum Antrag des Bürgerbegehrens
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​16.07.2026
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2. Informationsveranstaltung 19Uhr Halle Grafenhausen​
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18.05.2026
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Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß §21 Abs. 4GemO wurde festgestellt. Stellungnahme der Initiatoren.